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Trainingsraum für soziales Lernen

Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 wurde in der Ludgerus-Schule der Trainingsraum für Soziales Lernen eingeführt.

Das inhaltliche Konzept wurde langfristig von einer Arbeitsgruppe erarbeitet.

Mit diesem Artikel möchten wir Sie über Ziele, Inhalte und Konsequenzen informieren, die mit diesem Trainingsraum verbunden sind.

Das Konzept basiert im Wesentlichen auf der Forderung nach gegenseitigem Respekt. Das beinhaltet Rechte und Pflichten!

Für den Unterricht bedeutet das, dass jeder Lehrer die Pflicht hat, für guten Unterricht zu sorgen, aber auch das Recht, ungestört unterrichten zu können.

Jeder Schüler hat einen Anspruch darauf, guten Unterricht zu erhalten, aber auch die Pflicht, für einen störungsfreien Unterricht zu sorgen.

Jeder muss das Recht des anderen akzeptieren!

Stört ein Schüler den Unterricht, wird er vom Lehrer aufgerufen und gefragt: „Was machst du gerade?“ Er muss sein störendes Verhalten benennen. Dann fragt ihn der Lehrer, gegen welche Regel er verstoßen hat. Die Schülerin/der Schüler muss die Regel benennen und kann dabei auf das in der Klasse hängende Plakat Bezug nehmen. Nachdem sie/er die Regel genannt hat, fragt sie/ihn der Lehrer, was geschieht, wenn sie/er noch einmal den Unterricht stört. Die Schülerin/ der Schüler weiß dann, dass er durch sein Verhalten darüber entscheidet, ob er im Klassenraum bleibt oder in den Trainingsraum für Soziales Lernen geht. Unterlässt sie/er eine weitere Störung, kann der Unterricht weitergehen, stört er noch einmal, muss er in den Trainingsraum für Soziales Lernen gehen.

Der Trainingsraum für Soziales Lernen ist ein dafür eingerichteter Raum, der an allen Schultagen von der 1. bis zur 6. Stunde von geschulten Lehrkräften besetzt ist.

Diese führen mit den ankommenden Schülern ein Konfliktgespräch. Gemeinsam wird geklärt, worin die Unterrichtsstörungen bestanden haben, gegen welche Regel verstoßen und welche Absicht dabei verfolgt wurde. Die Schüler erarbeiten im Gespräch Möglichkeiten, wie sie ihr Verhalten in Zukunft verändern wollen. Sie sollen dahin geführt werden, dass sie zukünftig aus eigener Entscheidung auf Störungen verzichten. Da der Trainingsraumlehrer nicht in den Konflikt verstrickt ist, kann er sachlich helfend und ohne Bewertung den Konflikt mit den Schülern klären.

Anschließend schreiben die Schüler einen Plan auf. Sie müssen auch angeben, wie sie den versäumten Unterrichtsstoff nachholen und bei wem sie sich nach den Hausaufgaben erkundigen werden. Dieser Plan wird anschließend dem Trainingsraumlehrer vorgelegt. Ist dieser einverstanden, kann der Schüler/die Schülerin in den Klassenraum zurückkehren.

Auch die Lehrkraft, deren Unterricht die Schüler verlassen haben, muss den Plan gelesen und sich mit der Lösung einverstanden erklärt haben, bevor die Schüler deren Unterricht wieder besuchen dürfen. Dieses erfolgt in der Regel vor Beginn der nächsten Stunde bei der entsprechenden Lehrperson.

 

 

Sollte ein Schüler das Gespräch mit dem Trainingsraumlehrer verweigern oder bezüglich der Unterrichtsstörungen uneinsichtig sein, verlängert sich sein Aufenthalt im Trainingsraum. Ein Verlassen des Trainingsraumes während der Pausen ist nicht erlaubt.

 

Erst wenn das Konfliktgespräch erfolgt und der Plan niedergeschrieben ist, darf der Schüler den Trainingsraum verlassen.

 

Sollten Klassenarbeiten geschrieben werden, dürfen die Schüler den Trainingsraum für diese

 

Stunde/n verlassen, müssen jedoch nach Beendigung der Arbeit dort wieder erscheinen, um ihren Plan fertigzustellen.  

 

Das Ziel dieses Programms ist es, die Eigenverantwortlichkeit des Schülers/der Schülerin zu fördern.

 

Trotz aller Bemühungen fällt es einigen Schülerinnen und Schülern schwer, sich an Regeln zu halten: Sie erscheinen mehrmals im Trainingsraum.

 

In diesem Fall sind wir auf die Hilfe der Eltern angewiesen. Sie werden entsprechend informiert:

 

  • Erscheint ein Schüler/eine Schülerin 3-mal im Trainingsraum, wird der Klassenlehrer die Eltern und ihr Kind zu einem persönlichen Gespräch in die Schule bitten;
  • Stört ein Schüler/eine Schülerin im Trainingsraum, muss er/sie die Schule (nach Rücksprache mit dem Elternhaus) verlassen und darf den Unterricht erst wieder besuchen, wenn ein persönliches Gespräch des Trainingsraumlehrers mit den Eltern erfolgt ist.
  • Nach dem 5. Erscheinen im Trainingsraum erfolgt eine Klassenkonferenz, die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen beschließt.
  • In der Zeugniskonferenz wird beschlossen, inwiefern der mehrmalige Aufenthalt im Trainingsraum Auswirkungen auf die Kopfnote „Sozialverhalten“ hat.

 

Die Einführung des Trainingsraums für Soziales Lernen ist langfristig geplant und intensiv vorbereitet worden.

 

Das Projekt wird begleitet durch regelmäßige Supervision.

 

Wir hoffen, dass es uns gelingt, die Schüler zu mehr Eigenverantwortung für ihr Verhalten zu motivieren, einen störungsfreien Unterricht anzubieten, in dem alle Schüler entsprechend ihren Möglichkeiten gefordert und gefördert werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

C. Feldhaus – Schulleiter 

U. Bremekamp – Koordinatorin Trainingsraum